Architekt trickst Baurecht aus

Hinweis: Dieser Beitrag erschien am 1. April 2017 😉

Was tun, wenn ein großes Grundstück mitten im Ort als Außenbereich nicht bebaut werden darf? Am „Augsburger Wald“ in Schondorf zeichnet sich eine innovative Lösung ab, um das Baurecht auszuhebeln.
Mitte des Monats hatte das Landsberger Tagblatt noch gerätselt, was wohl mit dem Stück Naturland mitten in Schondorf passieren wird (Erst Brombeeren, dann Bäume). Nun hat das Hamburger Architekturbüro Baumfeller & Achst einen Plan für die Bebauung des Areals vorgelegt. Dabei wird sehr geschickt nur der schmale Streifen genutzt, der nicht zum Außenbereich gehört.

Über Nacht abgeholzt

Zur Erinnerung: Das Waldstück am Schondorfer Kapellenberg gehörte lange der Stadt Augsburg (darum „Augsburger Wald“), die es dann vor einigen Jahren verkaufte. Im März letzten Jahres wurde praktisch über Nacht das gesamte Areal abgeholzt. In einem Blog-Beitrag von Renate Blaes (Wald abgeholzt – mitten in Schondorf) ist das ausführlich beschrieben.
Schon damals wurde spekuliert, dass hier ein Bauvorhaben geplant sei. Allerdings gehört das Grundstück zum Außenbereich, der nicht bebaut werden darf.
Das Hamburger Büro Baumfeller & Achst hat jetzt einen innovativen Plan vorgelegt, um hier trotzdem Häuser zu errichten. Dabei machen es sich die Architekten zu Nutze, dass ein 5 m breiter Streifen am Ostrand noch zum Bebauungsplan gehört, weil hier früher einmal ein Campingplatz war.
Bis 2016 war dieser Bereich noch als Biotop geschützt. Der Grundstückseigentümer erwirkte aber bei der Unteren Naturschutzbehörde, dass die frühere Biotopeigenschaft abgesprochen wurde.

Das gerodete Grundstück am Kapellenberg

Ergänzung zur traditionellen Architektur

Da also nur ein schmaler Steifen bebaut werden kann, planen die Architekten pilzförmige Häuser, um den vorhandenen Luftraum zu nutzen.
Sie sehen darin eine aufregende Ergänzung zu traditioneller Architektur, mit der Wohnraum dort realisiert werden kann, wo eine klassische Bebauung sonst nicht denkbar ist.
Laut Paragraph 34 der BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die nähere Umgebung sind in diesem Fall die bis zu 20 m hohen Bäume, so daß nichts gegen eine entsprechende Bauhöhe spricht. Durch diese Art der Bebauung sind auch die Ansprüche des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) erfüllt. Die Grünfläche als solches bleibt erhalten, und die abgeholzten Bäume können wieder nachwachsen.

Auch für ganz normale Investment-Banker

Architekt Hubertus Baumfeller betont, dass die Bebauung sozial verträglich sein soll: „Verglichen mit Starnberger- oder Tegernsee, leben am Ammersee bekanntlich ärmere Millionäre. Wir möchten die gewachsene Siedlungsstruktur nicht beeinträchtigen, und eine sozial ausgewogene Mischung erhalten.“ Darum wolle man versuchen, den Quadratmeterpreis unter € 10.000 zu halten. Schondorf solle kein Ghetto der Superreichen werden. „Auch der ganz normale Investmentbanker oder Vorstandsvorsitzende soll sich noch eine Wohnung am Ammersee leisten können,“ so der Architekt.
Ich finde es schön, dass hier der Bauträger Rücksicht auf die sozialen Belange der Gemeinde nimmt. Für diese Architektur gibt es in Schondorf sicher noch viele Einsatzmöglichkeiten, um die vorhandene Wohnbebauung schonend nachzuverdichten. 

2 Gedanken zu „Architekt trickst Baurecht aus“

  1. Das ist ja lustig, lieber Leo, gerade habe ich in der BILD gelesen, dass ET bereits sein Kaufinteresse bekundet habe. Er meint, westlich der Gebäude könne er ganz wunderbar sein Raumschiff parken.

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