Sie wird kommen

Es kommt auch nach Schondorf, das Schreckgespenst mit 28 Buchstaben, die Straßenausbaubeitragssatzung. Es gibt schon lange die Vorgabe, dass Gemeinden von den Bürgern Beiträge für die Erneuerung von Straßen erheben sollen. Allerdings war dabei strittig, wie dieses „sollen“ zu verstehen sei: Als klare Vorgabe („Die Kompanie soll um 7:00 im Kasernenhof antreten“) oder als Absichtserklärung („Ihr Telephonanschluss soll nächste Woche installiert werden“). Seit letztem Jahr ist entschieden, dass es sich um ein Muss handelt.

Erst Einnahmen, dann Schulden

Teilnehmer der Herkomer Ralley am Ammersee

Der Hintegrund ist, dass die Kommunen nur ungern diese Beiträge einführen. Das kommt beim Bürger meistens nicht gut an, und könnte sich bei der nächsten Wahl rächen. Manche Gemeinden machen da lieber ein bisschen mehr Schulden. Das ist unauffällig, und die Konsequenzen eines wachsenden Schuldenberges werden erst sichtbar, wenn die eigene Amtszeit längst vorüber ist.
Um dem vorzubeugen wurde letztes Jahr eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) von allen Parteien im bayerischen Landtag beschlossen. Schulden dürfen erst gemacht werden, wenn alle anderen Einnahmequellen ausgeschöpft sind. Oder anders herum: Auf einen Straßenausbaubeitrag kann eine Gemeinde nur verzichten, wenn sie keine Kredite braucht (ein eher hypothetischer Fall).
So werden in naher Zukunft auch in Schondorf und anderswo am Ammersee die Bürger an den Kosten der Straßenerneuerung beteiligt werden.

Unverschuldete Mehreinnahmen

Beliebt ist diese Abgabe logischerweise nicht. Niemand mag gerne für etwas bezahlen, das er bis jetzt gratis bekommen hat. Hier hilft sicher Transparenz. Die Gemeinde kann ja aufschlüsseln, wieviel bislang für die Straßensanierung aufgewendet wurde. Dem kann sie gegenüberstellen, was sie mit den – nicht gewünschten, aber sicher auch nicht unwillkommenen – Mehreinnahmen in Zukunft machen will.

Keine Luxussanierung

Ein zweiter Punkt ist die Sorge um die Ausgabendisziplin der Gemeinde. Wenn die Straßensanierung zu drei Vierteln von den Anwohnern bezahlt wird, ist das schon eine Versuchung. Da wird man bei den Kosten vielleicht recht großzügig, nach dem Motto „das Beste ist gerade gut genug“. Hier braucht es einen wachen Gemeinderat, der der Verwaltung auf die Finger sieht, damit aus einer notwendigen Erneuerung keine Luxussanierung wird.
Wie nun genau die Kosten der Straßensanierung auf die Bürger umgelegt werden, darüber schreibe ich bei Gelegenheit einmal.

3 Gedanken zu „Sie wird kommen“

  1. Ja, in dem Urteil ging es darum, die – auch in Landsberg von der Rechtsaufsicht vertretene- Rechtslage nochmals festzustellen. Die Kommunen bräuchten keine Satzung/keine Beiträge, wenn die Haushaltslage so gut ist, dass keinerlei anderen Kredite bedient oder aufgenommen werden müssen. Würde Stadt X in diesem Jahr Straßen ausbauen (erneuern), kann sie das ohne Satzung tun, wenn der Haushalt der letzten Jahre schuldenfrei war und auch in diesem Jahr Einnahmen gemacht werden, die das decken. Bricht der Stadt im nächsten Jahr eine große Einnahme weg (z.B. der größte Gewerbesteuerzahler bricht weg ) oder andere Ausgaben müssen getätigt werden, dann kann die Stadt keine Straßenerneuerung machen, ohne sich zu verschulden. Dabei ist es egal, wofür der Kredit aufgenommen wird. Dann müsste X eine entsprechende Satzung beschließen und die Kosten anteilig umlegen.
    Die Erschließungssatzung gibt es bei uns in Dießen unverändert seit 1993, die Ausbausatzung ist 2011 und davor 2005 geändert worden.
    In Dießen wird der Straßenausbau grundsätzlich mit den Anliegern abgestimmt.

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  2. Lieber Leopold, leider stimmt das so nicht. Grundsätzlich müssen Gemeinden schon immer alle Möglichkeiten der Geldbeschaffung nutzen, bevor sie Kredite aufnehmen. Es hat dazu VG Urteile gegeben. Neu ist, dass die Gemeinden das über einmalige oder wiederkehrende Beiträge machen können.

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