Tempo 30 in Schondorf

Ende September wurden bei einem Bürgerworkshop in Schondorf die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zur Gestaltung der Staatsstraße vorgestellt (Kommt zur Präsentation). Einige Themen kamen in fast allen Präsentationen vor: Die Möglichkeit einer Umgehung oder Untertunnelung, eine durchgängige Fuß-/Radverbindung, und die Frage einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Uttinger und Greifenberger Straße (St 2055).

Tempolimit auf der Durchgangsstraße

Auch in der Bürgerbefragung zur Situation auf der Staatsstraße 2055 sprachen sich 61 % für ein ganztägiges oder zeitweises Tempolimit aus (https://www.schondorf-ammersee.de/bauen-wohnen/staedtebaufoerderung/online-befragung).

Verkehrszählung in Schondorf an der Eisdiele

Allerdings hat die Sache einen Haken. Die St 2055 ist, wie der Name schon sagt, eine Staatsstraße. Die Gemeinde Schondorf kann hier keine Geschwindigkeitsbegrenzung verordnen. Das könnte nur das staatliche Straßenbauamt. Dort ist allerdings die Prämisse, auf den Staatsstraßen das Tempo nur in wenigen Ausnahmefällen auf weniger als 50 km/h zu begrenzen.

Innerörtlicher Verkehr in Schondorf

Sieht es also schlecht aus für Tempo 30 auf der Schondorfer Ortsdurchfahrt? Ganz und gar nicht. Warum das so ist, zeigt ein Blick in die Studie zur Verkehrsbelastung der St 2055 in Schondorf, die der Verkehrsplaner Prof. Harald Kurzak erstellt hat: https://www.schondorf-ammersee.de/bauen-wohnen/standard-titel/zwischenergebnis

Die Verkehrszählung hat ergeben, dass über 40 % des Verkehrs auf der Durchgangsstraße von Autos verursacht wird, die von oder nach Schondorf fahren. Mehr als ein Drittel der Verkehrsbelastung auf der Uttinger und Greifenberger Straße verursachen wir also selbst.

Das bedeutet aber auch, dass wir die Geschwindigkeit auf diesen Straßen selbst bestimmen können. Wenn ein Drittel der Autos mit 30 km/h unterwegs sind, dann bleibt den anderen gar nichts anderes übrig, als sich dieser Geschwindigkeit anzupassen. Es müssen noch nicht einmal die gesamten 40 % sein. Selbst die Hälfte davon reicht noch locker, denn dann wäre immer noch jedes fünfte Auto mit 30 km/h unterwegs.

Arbeitsgruppen zur Staatsstrasse St2055: Lärmbelastung

Wir können Tempo 30 in Schondorf also von heute auf morgen einführen, ohne dass wir dazu das staatliche Straßenbauamt brauchen. Wir müssen uns nur selbst an dieses freiwillige Tempolimit zu halten.

Darf man das?

Als brave Staatsbürger fragen wir uns natürlich, ob das überhaupt erlaubt ist. Darf man freiwillig Tempo 3o fahren? Die Straßenverkehrsordnung gibt dazu keine klare Antwort. § 3 Absatz 2 der StVO sagt lediglich, dass Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren dürfen, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Hier droht ein Bußgeld von € 20.

Aber ist es bereits eine Behinderung, wenn man die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht voll ausreizt? Nein, meinte Michael Bücken, damals Vorsitzender des Verkehrsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Statt 50 nur 30 Stundenkilometer zu fahren, liege im Grenzbereich, sei aber eher nicht als Behinderung zu werten. „Der Verkehr fließt ja weiter“, sagt er im Tagesspiegel https://www.tagesspiegel.de/themen/fahrrad-verkehr/nachgefragt-bei-der-polizei-freiwillig-tempo-30-fahren-ist-das-erlaubt/2819478.html

Die Straßenverkehrsordnung

Etwas genauer ging das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg auf die Frage ein. Der § 3 Absatz 2 der StVO bedeute keinesfalls, dass immer mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahren werden muss. Die Geschwindigkeit sei den Straßen- und Verkehrsverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten anzupassen. Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Zu langsam fährt in der Regel nach den Kommentierungen in der Rechtsliteratur, wer innerorts auf einer Tempo 50-Straße weniger als 30 km/h fährt, obwohl eine solche Geschwindigkeit nach den Umständen objektiv vertretbar wäre. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9386_D.pdf

Verkehrsplanung in Schondorf im Rahmen von ISEK

Das sehen wohl auch Polizei und Justiz so. Jedenfalls habe ich selbst nach intensiver Internetsuche keinen einzigen Fall gefunden, dass jemand wegen freiwilligem Tempo 30 angezeigt oder gar verurteilt worden wäre. Von daher steht Tempo 30 in Schondorf also nichts im Wege.

7 Gedanken zu „Tempo 30 in Schondorf“

    • Bessere Rad- und Fußwege spielten in den Vorschlägen des Bürger-Workshops eine wichtige Rolle. Ich sehe das nicht als entweder – oder. Der Weg zu einer menschenfreundlichen Verkehrspolitik führt über viele kleine Mosaiksteine, und Tempo 30 kann einer davon sein.

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  1. Tempolimit 30 finde/fände ich klasse!
    Schnell fahren bringt ohnehin wenig bis gar nichts. Es wurde vor einiger Zeit ein Test gemacht. Zwei Autofahrer machten sich auf den Wweg vom Gardasee nach München.
    Einer fuhr mit gemäßigtem Tempo und risikolos.
    Der andere fuhr sehr schnell, überholte ständig – und war vermutlich permanent im Stress.
    Ergebnis: Der Schnelle kam eine halbe Stunde früher in München an. Ob sich das gelohnt hat?

    Ähnliches begegnet mir auch ständig auf der Strecke von der Autobahn nach Schondorf: Ich (beileibe keine Langsamfahrerin) fahre mit Tempo 80. Werde rasant überholt, mit dem Ergebnis, dass der Überholer dann vor mir steht – bei der Bahn-Ampel oder am Supermarkt.
    Ob dieser Vorsprung ihm das was gebracht hat? Außer Adrenalin beim Überholen …

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    • Ich denke auch, dass der Zeitunterschied minimal ist. Ob man ruhig mit 30 km/h dahingleitet oder mit 50 km/h im stop-and-go durch Schondorf fährt, macht am Ende wahrscheinlich nur einige Sekunden aus.

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  2. Tolle Fotos Leo und vielleicht einen Pilot wert.
    Sehe schon Aufkleber „Freiwillig 30 km/h in Schondorf. Allem zu liebe“ oder so ähnlich.
    Ausprobieren was geht, um wichtige Erfahrungen zu machen.
    Danke!

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