Garagen werden gerne zweckentfremdet. Sie dienen oft als Lagerraum für SUP-Bretter, Mountainbikes, Wintersportausrüstung oder Tante Hildas alte Kommode, die aus sentimentalen Gründen noch nicht auf dem Sperrmüll gelandet ist. Mangels Platz parkt das Auto dann auf der Straße. Gegen dieses Unwesen wollte im Gemeinderat die Fraktion der FWS Freien Wählergemeinschaft Schondorf vorgehen. Sie forderte eine Garagenverordnung-Kontrolle im Ort.
Rumpelkammer statt Stellplatz
Einerseits ist es so, dass es in Schondorf eine Stellplatzsatzung gibt. Bei Neubauten muss eine bestimmte Anzahl von Garagen und Stellplätzen nachgewiesen werden (siehe auch: Mehr Platz für Autos). Für Verstöße sieht die Satzung Strafen von bis zu DM 100.000 vor (Man sieht an den DM, dass es die Stellplatzsatzung schon länger gibt): https://www.schondorf.de/fileadmin/__DOKUMENTE_Schondorf/Satzungen/Satzung_ueber_den_Nachweis_die_Herstellung_und_Abloesung_von_Stellplaetzen.pdf
Andererseits gibt es aber niemand der kontrolliert, ob die eingezeichneten Abstellflächen auch tatsächlich errichtet wurden, geschweige denn, wie sie eigentlich genutzt werden. Dabei ist es kein großes Geheimnis, dass viele Garagen hauptsächlich als Abstellkammer dienen. Das Auto hat dann keinen Platz mehr und wird auf der Straße geparkt.
Das verschärft die Parkplatzsituation in Schondorf, und macht Müllfahrzeugen und Straßenreinigung das Leben schwer. Im schlimmsten Fall haben sogar Krankenwagen oder Feuerwehr Probleme mit dem Durchkommen.
Garagenverordnung Kontrolle
Um hier einzuschreiten, forderte die FWS eine Garagenverordnung Kontrolle durch eine Ergänzung der Stellplatzsatzung. Erstens sollten danach Garagen und Stellplätze nach dem Bau an die Gemeinde gemeldet, und von dieser auch überprüft werden. Zweitens sollte die Verwaltung die zweckgemäße Verwendung aktiv kontrollieren und bei Verstößen Geldbußen verhängen.
Die Gemeinde hat den Antrag ohne allzu lange Diskussion abgeschmettert. Der Grund: Die Gemeinde ist hier gar nicht zuständig und auch nicht zur Kontrolle befugt. Zuständig ist nämlich die Bauaufsicht beim Bauamt des Landkreises. Dort hat man aber kein Personal, um die Kommunen im Landkreis abzuklappern und die Garagen zu inspizieren. Eine regelmäßige Garagenverordnung Kontrolle wird es also auch in Zukunft nicht geben.
Einerseits wird also beim Bauantrag penibel darauf geachtet, dass in den Plänen genug Stellplätze eingezeichnet sind. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das Landsberger Bauamt da recht genau ist. Ist aber erst einmal alles abgestempelt und zu den Akten gelegt, kümmert sich niemand darum, ob Pläne und Wirklichkeit zusammenpassen. Ist so etwas nun typisch deutsch, oder ist das ein Merkmal aller großen Bürokratien?
SUP nur mit SUV
Bei der Beschäftigung mit dem Thema bin ich auf einen absurden Aspekt gestoßen, der mir vorher gar nicht klar war. In einer Garage dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge und Zubehör wie Reifen oder Werkzeug untergestellt werden. Das gilt selbst dann, wenn man gar kein Auto hat.
Wir haben diese Situation in unserem Haus. Wir besitzen einfach nicht genug Autos, um alle Garagen zu füllen, die uns die Stellplatzsatzung vorschreibt. Trotzdem dürfte ich dort eigentlich nicht mein SUP Board abstellen, der Raum müsste leer bleiben. Eine legale Lösung wäre nur, ein extra Auto anzuschaffen und das SUP Brett auf dem Dach zu befestigen. So dürfte es dann in die Garage.