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Gleiches Baurecht für alle?

Ich hatte neulich in einem Beitrag darüber geschrieben (Zu Prix sage ich nix), dass die Vorgaben für den Investorenwettbewerb Prixgelände gelockert wurden. Bewerben können sich nun auch Interessenten, deren Vorschläge vom Bebauungsplan abweichen. Je mehr ich darüber nachdenke, desto seltsamer finde ich diese Entscheidung.

Wettbewerb oder Planvorgabe

Auf dem ehemaligen Werksgelände der Firma Prix in Schondorf soll ein Wohngebiet entstehen. Dazu hat die Gemeinde das Areal gekauft, die Hallen abgerissen und mittlerweile alle Altlasten entsorgt.
Nun gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten, an so ein Projekt heranzugehen. Zum einen kann die Gemeinde einen Wettbewerb ausschreiben. Dann schaut man sich die eingehenden Entwürfe an und entscheidet sich für den, der den eigenen Vorstellungen am besten entspricht. Natürlich können dabei bestimmte Rahmenbedingungen vorgeben werden, z. B. eine festgelegte Anzahl von Wohnungen zu sozialverträglichen Preisen.
Die andere Möglichkeit ist, und dafür hat sich Schondorf entschieden, mit einem Bebauungsplan klar festzulegen, was auf dem Gelände wo gebaut werden darf. Es ist sicher müßig darüber zu streiten, welches Vorgehen besser ist. Beide Verfahren haben ihre Vor- und Nachteile, und die Entscheidung ist in Schondorf nun mal gefallen.
Ich persönlich finde es übrigens gut, dass die Gemeinde hier auf klare Vorgaben setzt. Wir sollten selbst entscheiden, wie unser Ort in Zukunft aussehen soll.

Bebauungsplan ja, aber …

Mit der Entscheidung vom 9. August hat der Gemeinderat nun aber eine seltsame Mischform aus vorgegebenem Plan und Wettbewerb geschaffen. Es gibt zwar einen Bebauungsplan, aber den interessierten Investoren wird zugesichert, dass auch davon abweichende Entwürfe im Wettbewerb berücksichtigt werden: „Solange sich die Bebauungsvorschläge an die grundsätzliche Festlegung des Bebauungsplanentwurfs halten … werden sie gleichberechtigt in die Auswertung aufgenommen.
Wie schon eingangs gesagt: Je mehr ich über diese Entscheidung nachdenke, desto seltsamer finde ich sie.
Normalerweise ist ja ein Bebauungsplan eine ziemlich strikte Vorgabe, und um Befreiungen von den Festsetzungen wird im Einzelfall heftig gerungen. Beim Prixgelände wird nun schon im Vorfeld signalisiert, dass man hier großzügig sein will. Das klingt für mich so ähnlich wie: Liebe Immobilieninvestoren, wir haben zwar einen Bebauungsplan, aber das müsst ihr nicht so eng sehen.

Zwei-Klassen-Baurecht

Ich frage mich, ob das nun in anderen Ortsbereichen von Schondorf auch so gehandhabt wird. Auch für das Gebiet Am Griesfeld wird ja gerade ein Bebauungsplan erstellt. Wird man den Bauherren dort ebenso großzügig entgegenkommen, oder entsteht hier ein Zwei-Klassen-Baurecht? Wird Großinvestoren in vorauseilendem Gehorsam eine flexible Auslegung zugesichert, während der normale Häuslebauer um eine etwas größere Terrasse oder Dachgaube zäh kämpfen muß?
Ich selber bin in Fragen des Baurechts ein Laie. Ich würde mich ehrlich freuen, wenn Leser, die etwas von der Sache verstehen, mir das erklären könnten.
Sind meine Bedenken berechtigt oder unbegründet?

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