Einblick in eine fremde Welt

Wie ich neulich geschrieben habe, wird auch Schondorf über kurz oder lang eine Straßenausbaubeitragssatzung bekommen. Welche Satzung die Gemeinde beschließen wird, steht noch in den Sternen. Vor ein paar Wochen gab Herr Graf vom Landratsamt in einer Gemeinderatssitzung einige Informationen rund um die Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei offenbarte sich ein Einblick in eine fremde Welt.

Jede Menge Faktoren

Die Herkomer-Ralley am Ammersee

Das Ganze ist ein Wunderwerk fein ziselierter Regelungen, Vorschriften und Empfehlungen. Wahrscheinlich haben sich Generationen von Bauamtsleitern, Verwaltungsfachleuten und Juristen die Köpfe darüber zerbrochen.  
Bei der Erneuerung von Straßen trägt einen Teil der Kosten die Gemeinde, den anderen die Anwohner. Letztere zahlen üblicherweise zwischen 25% und 75% der Gesamtkosten. Das hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab. Generell richtet sich der Anwohneranteil nach der Grundstücksgröße. Allerdings kommt da noch ein Faktor für die Anzahl der Geschosse dazu. Je mehr Geschosse, desto mehr Bewohner, desto mehr Straßennutzung, ist die Logik dahinter.

Haupterschließungs- oder Anliegerstraße?

Dann gibt es noch einen Faktor für gewerbliche Nutzung. Auch das klingt schlüssig. Firmen nutzen durch Liefer- und Kundenverkehr eine Straße normalerweise mehr, als ein Privathaushalt. Und es wird unterschieden, ob es sich um eine Hauptverkehrsstraße, Haupterschließungs- oder Anliegerstraße handelt. Je mehr Durchgangsverkehr auf der Straße ist, desto höher ist der Kostenanteil der Gemeinde.
Außerdem macht es einen Unterschied, ob Fahr- oder Gehwege erneuert werden, und für die Besitzer von Eckgrundstücken gibt es einen Bonus, damit sie nicht für beide Straßen voll zahlen müssen.

Wie die Hogwarts School of Witchcraft

Dabei ist das erst die Oberfläche. Da gegen fast jede der Bestimmungen schon einmal geklagt wurde, gibt es auch noch meterweise Gerichtsurteile zu den einzelnen Aspekten. Hier tut sich eine Welt auf, die uns Laien so fremd ist, wie die Hogwarts School of Witchcraft.
Ernsthafte Menschen grübeln über scheinbar bizarre Fragen. Wann dient eine Maßnahme dem (beitragsfreien) Straßenunterhalt und wann der beitragsfähigen Erneuerung? Ist es bereis eine Erneuerung, wenn unter der 4cm dicken Verschleißdecke auch die Straßendeckschicht angekratzt wird? Kann ein neuer Gehweg abgerechnet werden, selbst wenn er schmäler als die Normbreite ist? Ab welcher Verbesserung der Straßenausleuchtung handelt es sich um eine beitragsfähige Maßnahme?
Und das geht bis zu der philosophischen Frage: Was ist eigentlich eine Straße? 

Es geht noch komplizierter

Seit letztem Jahr haben die Gemeinden in Bayern überdies die Wahlmöglichkeit, ob sie einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben wollen. Im einen Fall werden die Kosten für eine konkrete Baumaßnahme einmalig auf die Anlieger umgerechnet. Bei den wiederkehrenden Beiträgen werden die Straßenerneuerungen als jährlicher Betrag von allen Bürgern kassiert. Welches Verfahren besser ist, darüber diskutieren die Fachleute schon seit Jahren.
Im Detail führt das jetzt zu weit. Falls es jemand tatsächlich interessieren sollte, schreibe ich bei Gelegenheit etwas über das faszinierende Thema „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 10a des Kommunalabgabengesetzes“.

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