Ab 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Bestimmungen sind so weitreichend und teilweise schwer erfüllbar, dass ich das Schondorf Blog erst einmal vom Netz nehme. Ob und wie es weitergeht weiß ich jetzt noch nicht.
Die Datenschutz-Grundverordnung
Die deutsche Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist zwar schon länger in Kraft, am 25. Mai endet aber die Schonfrist für die Umsetzung der Bestimmungen. Ich habe mich umgeschaut, wie ich die neuen Vorschriften hier auf schondorf.blogspot.de erfüllen könnte, sehe aber keine Möglichkeit alle Vorgaben einzuhalten.
Ein Beispiel: Blogspot wird von der Firma Google betrieben. Um mein Blog DSGVO-konform zu betreiben, müsste ich mit Google einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Ein solcher ADV-Vertrag wird von Google aber für Blogspot nicht angeboten.
Ich müsste auch bei den Kommentaren, Email Benachrichtigungen und im Kontaktformular eine Einverständniserklärung zur Datennutzung einbauen, ein Verarbeitungsverzeichnis anlegen, und noch etliches mehr. Ob das alles reicht, bleibt ungewiß.
Grundsätzliche Gedanken
Die Überlegungen hinter der Datenschutz-Grundverordnung finde ich gut, nur die Umsetzung gefällt mir nicht. Mehr Transparenz und mehr Kontrolle über die eigenen Daten im Internet sind ein wünschenswertes Ziel. Leider hat der Gesetzgeber nicht die großen Datenkraken wie Google, Amazon oder Facebook an die Kandare genommen, sondern die Problematik auf kleinere Website-Betreiber abgewälzt. Die großen sind mit Legionen von Anwälten und Programmierern gerüstet, haben längst juristisch wasserdichte Formulierungen erstellt, und wahrscheinlich auch die Schlupflöcher der neuen Bestimmungen ausgelotet. Freiberufler, kleine und mittelständische Unternehmen haben diese Resourcen nicht zur Verfügung, und riskieren Strafzahlungen.
Die komplette DSGVO umfasst 259 Seiten und ich kann nicht behaupten, dass ich alles davon verstehen würde. Durchaus möglich, dass ich irgendetwas übersehe, wofür mir dann ein findiger Anwalt eine saftige Abmahngebühr aufbrummt.
Erst einmal Pause
Weil mir das alles zu unübersichtlich ist, wird das Schondorf Blog ab 25. Mai erst einmal vom Netz genommen. Das selbe macht übrigens auch das von mir sehr geschätzte Landsbergblog. Schade, denn ich habe dieses informative Blog immer gerne gelesen.
Ich werde jetzt einmal beobachten, was nach dem 25. Mai passiert, ob es in großem Stil zu Abmahnungen kommt, ob Blogspot sich DSGVO-konform einrichten lässt, ob es den ganzen Aufwand wert ist, dieses Blog als Hobby weiterzuführen. Vielleicht geht das Schondorf Blog später wieder online, vielleicht auf einer anderen Plattform – ich weiß es noch nicht.
Erst einmal verabschiede ich mich von meinen Lesern. Vielen Dank für die vielen interessanten und aufmunternden Kommentare, das Bloggen hat Spaß gemacht.
Lieber Hannes, das ist ja der eigentliche Witz: Ich selbst als Blogspot-Blogger sammle ja keine privaten Daten. Ich weiß aber auch nicht, welche Daten Blogspot hinter meinem Rücken sammelt, z.B. welche Daten Blogspot an Google weitergibt, wenn ich dieses Kommentarfeld hier ausfülle. Trotzdem werde ich von derr DSGVO dafür in die Verantwortung genommen.
Wie gesagt, ich schaue mir das jetzt ein paar Wochen an, dann überlege ich, wie es mit dem Schondorf Blog weitergeht.
Lieber Leo, ich habe mich nicht mit Blogspot beschäftigt, muss also erst einmal Deinem Sachverstand vertrauen. Ich kann aber nicht nachvollziehen, inwiefern Du als Blogpost-Blogger im Sinne der DSGVO private Daten sammeln solltest und gar einen Vertrag zur Auftragsdatenverordnung mit Google notwendig wäre. (Wäre das bei einem Umzug auf WordPress evtl. dann anders?) Ich stimme Dir aber ganz und gar zu, dass die neue Verordnung (von welch kompetenten Leuten es gemacht worden ist, konnte man ja gestern bei der Facebook-Anhörung in der EU erleben) wieder die Kleinen trifft, während die "Datenkraken" sich schlapp lachen.