In einem Film der Marx Brothers heißt es einmal: „Wenn sie Probleme haben, nehmen sie sich einen Anwalt. Sie haben dann zwar noch mehr Probleme, aber sie haben einen Anwalt!“ Daran musste ich denken, als ich über die neuesten Sorgen um den Sprungturm Utting gelesen habe (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/naherholung-am-ammersee-strandbaeder-als-sicherheitsrisiko-1.4214934). Nach der Anfrage eines Gemeinderates überlegt man jetzt, wie es denn mit der Haftung aussieht. Wer trägt das Risiko, wenn sich Leute außerhalb der Öffnungszeiten im Strandbad aufhalten?
Sprungturm Utting als Risiko
Man fragte also Anwälte der „Deutschen Gesellschaft für das Badewesen“ und des „Bundesfachverbands Öffentliche Bäder“ (was es in Deutschland nicht alles gibt). Prompt kam die Antwort, das Bad besser abzusperren, oder „die Baulichkeiten dem Zugriff der Badenden zu entziehen“, wie es im Juristendeutsch heißt. Sonst könnte die Gemeinde haftbar gemacht werden, wenn jemand Nachts vom Sprungturm fällt.
Nun soll ein Strafrechtsexperte ein Gutachten erstellen. Wo liegen beim Bäderbetrieb die Grenzen zum Strafrisiko, und wie ist das mit dem Grundrecht auf Naturgenuß zu vereinbaren?
Der Sprungturm Utting ist kein Einzelfall. In Dießen mussten Einwohner ihre Schlüssel für das Strandbad abgeben (https://www.kreisbote.de/lokales/landsberg/strandbad-alban-diessen-gibt-keine-schluessel-mehr-badefreunde-10277695.html). Der Grund ist auch hier die Aufsichtspflicht und die Haftungsfrage. Bei einem Unfall außerhalb der Öffnungszeiten greife die Organhaftung, vom Bürgermeister bis zum Gemeinderat.
Das gefährliche Leben
Das passt wunderbar in den Trend, dass es anscheinend immer mehr Verbote braucht, um unser Leben zu regeln. Beispiele dafür sind auch die Alkohol- und Musikverbote in Herrsching, Utting und Schondorf (siehe Schondorfs Ballermann?).
Ich will nicht behaupten, dass alle Vorschriften und Regelungen schlecht sind. Aber ich bin nun mal in einer Zeit geboren, in der Sicherheitsgurte im Auto noch ein aufpreispflichtiges Extra waren. Niemand, außer Profirennläufern, setzte beim Skifahren einen Helm auf. Nicht einmal Profifahrer trugen beim Radfahren einen Helm. Die heutige Generation wundert sich wahrscheinlich, wie ich das überlebt habe.
Helmpflicht für alle
Da frage ich mich dann, wie unsere Enkel einmal an uns zurückdenken werden. Damals, als man noch ohne Schwimmweste auf die Ausflugsdampfer am See gelassen wurde; Als es noch keine Helmpflicht für Fußgänger gab; Als man noch eine Flasche Wein kaufen konnte, ohne die aktuellen Leberwerte vorlegen zu müssen. Sie werden vermutlich den Kopf schütteln über unseren lebensgefährlichen Leichtsinn.