Heute geht es um das sensible Thema Parken in Schondorf, weshalb ich eine Triggerwarnung vorausschicke. Triggerwarnungen haben sich in den letzten Jahren vor allem an US-amerikanischen Universitäten verbreitet. Damit werden Studierende vor Inhalten gewarnt, die das religiöse, kulturelle, sexuelle oder ethnische Empfinden verletzen, und traumatische Störungen auslösen (triggern) könnten (https://de.wikipedia.org/wiki/Triggerwarnung).
Nun habe ich bei meinem letzten Beitrag über Parken in Schondorf gesehen, dass das Thema (vor allem auf Facebook) bei einigen akute emotionale Stressreaktionen auslöst. Überlegt euch also, ob ihr wirklich weiterlesen und euch das antun wollt.
…
Noch dabei? Na gut, aber auf eigene Gefahr!
Parken in Schondorf
In meinem Beitrag SUV oder SUP? hatte ich über einen Antrag der FWS Freie Wählergemeinschaft Schondorf berichtet. Sie hatte vorgeschlagen, die Errichtung und sachgerechte Nutzung von Garagen durch die Gemeinde zu überprüfen. Teilweise wurde mein Text so verstanden, dass ich der Schnüffelei und dem Überwachungsstaat das Wort rede. Bin ich dafür, dass der Staat die Garagen und Abstellräume der Bürger kontrolliert? Meine Antwort ist ein ganz klares ja und nein.
Prinzipiell ja
Es wäre natürlich schön, wenn unser Zusammenleben rein durch Vernunft und gegenseitige Rücksichtnahme funktionieren würde. Allerdings hat das in den letzten zwei Millionen Jahren nicht besonders gut geklappt. Darum haben sich alle Gesellschaften Regelwerke aus Vorschriften, Kontrollen und Sanktionen gegeben. Wir haben einfach gelernt, dass Vorschriften ohne Überprüfung wirkungslos sind. Darum gibt es Radarfallen, Steuerprüfungen und Lebensmittelkontrollen. Für mich hat das nichts mit Bespitzelung oder Überwachungsstaat zu tun.
Wenn wir uns demokratisch auf bestimmte Vorgaben einigen, dann sollten wir deren Einhaltung auch überprüfen. Das ist unabhängig davon, ob ich persönlich die entsprechende Regel gut oder schlecht finde.
Stellplatzverordnung nein
Damit kommen wir jetzt vom allgemeinen zum speziellen Fall, nämlich der Stellplatzverordnung. Diese schreibt in Schondorf bei Um- und Neubauten vor, dass pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze für Autos errichtet werden müssen. Meinetwegen könnte Schondorf diese Verordnung sofort abschaffen.
Meiner Meinung nach kann man es den Leuten ruhig selbst überlassen, wie sie ihr Haus ausgestalten wollen. Ich will keine Verordnung, die mir einen Werkstattkeller, einen Jacuzzi im Garten, oder eben eine Garage vorschreibt. Das sind sicher alles feine Sachen, aber das soll bitte jeder für sich entscheiden. Wer auf einen Stellplatz verzichten und dafür jeden Abend irgendwo einen Parkplatz suchen will, soll das wegen mir gerne tun.
Manchmal führen diese Stellplatzverordnungen zu skurrilen Ergebnissen. In Landshut musste ein Neubau neun Stellplätze anlegen, obwohl praktisch keiner der Bewohner einen Führerschein hat: https://www.wochenblatt.de/politik/landshut/artikel/253517/ein-haus-neun-parkplaetze-sind-pflicht-aber-keiner-hat-ein-auto#gallery&0&0&253517
Pflicht zum Partykeller?
Das Argument für die Stellplatzsatzung ist natürlich: Wenn wir die Leute nicht zum Garagenbau zwingen, dann parken sie die Straßen zu. Mit derselben Logik könnte man auch den Einbau eines Partykellers verpflichtend vorschreiben. Vielleicht würden dadurch ja die wilden Feiern in der Seeanlage weniger.
Ich glaube, das solche Umwege nicht zielführend sind. Wenn das Parken in Schondorf ein Problem ist, dann sollte man dort dagegen vorgehen, wo es entsteht, nämlich auf der Straße. Dazu muss man keine privaten Stellplätze vorschreiben. Eine Gemeinde hat mit Parkraumbewirtschaftung, Kurzparkzonen, Park- und Halteverboten genug Möglichkeiten, um hier einen Wildwuchs zu bekämpfen.
Das ist meine Meinung dazu. Man kann das aber sicher auch ganz anders sehen.
Da stimme ich Dir voll zu. Eine Baugenehmigung verlang den planerischen Nachweis der Stellplätze, entsprechend der aktuellen Stellplatzsatzung. Ausgangspunkt war ja Deine Diskussion „Parken in Schondorf“ und das Anliegen (aus dem Kreis der Freien Wählergemeinschaft Schondorf) die Einhaltung der Stellplatzsatzung zu überprüfen. Hier gibt es Leute, die wollen die Autos von der Straße wegbekommen.
Dann habe ich mir die Frage gestellt: Wie kann man so etwas überhaupt überprüfen?
Zu jedem Haus gibt es bei der Baugenehmigung eine Pflicht zum Stellplatz. Vielleicht erst ab den 50-er Jahren oder später. In den vielen Jahrzehnten wurden bei den Wohneinheiten immer wieder Änderungen durchgeführt. Viele Häuser haben beim Bau in einem anderen Bebauungsplan gestanden. Es gibt sicher eine Vielzahl von Varianten. Auch sind die Nutzungsauflagen in den letzten 50 Jahren sicher nicht immer gleich und klar formuliert gewesen. Wir haben in Schondorf Friseursalons, Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Architekturbüros u.v.a.m. in Garagen. Mal genehmigt, mal geduldet, mal nicht genehmigt. Das spricht für eine sehr unterschiedliche Wahrnehmung zum Thema. Früher wurden andere Probleme als Problem gesehen, als heute. Das Ordnungsamt müsste also – im Jahr 2021 – für jede Wohneinheit wissen, wann und wie in den letzten 50 Jahren etwas zuletzt offiziel geändert wurde. Denn dann galt die aktuelle Satzung. Oder wurde bei genehmigungspflichtigen Änderungen ein „inoffizieller“ Bestandschutz für die Garagen praktiziert? Also zwar die Änderung genehmigt wurde, aber sie nicht vom Nachweis neuer Stellplätze entsprechend einer neuen Satzung abhängig gemacht wurde? Es kann also sein, dass sich Wohneinheit und Stellplätze „entkoppelt haben“. Wenn dann auch die neue Stellplatzsatzung keinen Bezug mehr zur Vergangenheit herstellt, dann ist das doch ein rechtes Chaos? Dann frägt man sich doch: Welche Satzung gehört zu welcher Wohneinheit?
Anders als Deine Ansicht, die Grundstücke sind für Garagen und Stellplätze zu klein, sehe ich den umgekehrten Zusammenhang. Je mehr Leute in einer Straße wohnen, desto mehr muss die Gemeinde darauf achten, dass das Blech von der Straße überhaupt weggeparkt werden kann. Sonst haben grüne Straßen und zusätzliche Radwege keine Chance. Wohnungen und Häuser werden verkauft und neu vermietet. Wenn dann ein Haus nur noch an Radfahrer verkauft werden kann, weil der Voreigentümer auch kein Auto hatte (und deswegen auch keinen Stellplatz bauen musste) dann fallen die Preise. Das wäre wohl ein Grund, es so zu machen 🙂
DER STELLPLATZ-FREISCHUSS VOM 20.1.20
Kann es sein, dass 99.9 % aller Bürgerinnen und Bürger gar keiner Stellplatz- und Garagensatzung unterworfen sind?
Die neue Stellplatz-Satzung vom 20.1.20 setzt die alte vom 04.05.1994 außer Kraft.
In der neuen Satzung heißt es jedoch, Sie gilt nur für das, was nach dem 20.1.20 gebaut wurde. Explizit wird darauf verwiesen, sie gilt nicht für die Bauten vor dem 20.1.20.
Doch bekanntlich wurde 99,9 % von Schondorf vor dem 20.1.20 gebaut.
Wenn nun jemand vom Ordnungsamt ein Haus – sagen wir mal aus dem Jahr 2005 – überprüfen möchte, z.b. ob der Stellplatz da ist und die Garage für ein Fahrzeuge genutzt wird, auf welche Satzung will er sich denn berufen?
1. Auf die aktuelle nicht, denn das Haus wurde vor dem 20.1.20 gebaut.
2. Auf die alte nicht, denn die wurde außer Kraft gesetzt.
3. Auf die Bayerische Bauordnung auch nicht, denn die Gemeinde hat sich 1995 wie 2020 dazu entschieden, selbst in dieser Sache gesetzgebend zu sein.
Leben wir Schondorferinnen und Schondorfer de facto ohne Stellplatz- und Garagensatzung? Das wäre doch mal interessant zu wissen, oder etwa nicht?
https://l.facebook.com/l.php?u=https%3A%2F%2Fwww.schondorf-ammersee.de%2Ffileadmin%2Fdownload_schondorf%2FOrtsrecht%2FSatzungen%2FGaragen-_und_Stellplatzsatzung.pdf%3Ffbclid%3DIwAR27cJicOWWpE5JFiqsYs2YD9XuhxVWLsDNQvP6ToMD36lF2SgOjJ5d5hws&h=AT3yGUWTJYvGdA4Lss8urLp3DvCyU3HHGaeHTKuqU784xemmkMNJnNi1gHop6tonzWKiYsJXgY-vOGeqD5VmGPbvvr0aMEv7RESafsimfCcsvGrIZHXHsRjr2K6yNkvSuEVbP9nVQA&__tn__=R%5D-R&c%5B0%5D=AT17DwwxAJCEMx0ODvyyvIW7vi36HxmiLLGZApOFNCorfFrQGO6gIGvbbxHlO9LJOiLqTYFscO2FD206RITDHnVji2QD37YC_p1buKrhGhFAAO5kebsTQjfxrFhxVfLSqbNlY0SdbgWMtZ3W-xqA_uFwE_C1nBUcVGU
Ich bin kein Experte für Baurecht. In meiner laienhaften Vorstellung sieht das so aus: Das in deinem Beispiel 2005 erbaute Haus hat damals eine Baugenehmigung erhalten. Diese Baugenehmigung beruht auf den damals eingereichten Plänen, inklusive der eingezeichneten Stellplätze/Garagen. Wenn sich nun herausstellt, dass diese Garagen überhaupt nie gebaut wurden, dann entspricht das Ganze nicht den damals genehmigten Plänen, ist also ein Schwarzbau. Ich denke, das ist unabhängig davon, ob sich die Stellplatzsatzung zwischenzeitlich geändert hat oder nicht. Wie gesagt, so sehe ich als Laie den Fall, andere wissen wahrscheinlich mehr darüber.
Das ist wirklich etwas für Equilibristen. Zu viel Staat: nein! Zu viel Bürgerfreiheit: nein! Dazu gibt es zu wenige Vernünftige.
(Ob ich es mir nur einbilde: Seit Hereinbrechen der Corona-Krise parken deutlich mehr Autos am Straßenrand. Vielleicht werden die Garagen gebraucht, um das Klopapier zu horten.)
Hallo lieber Leo,
Es gibt eine neue Regelung bei Neubauten da sind jetzt 2 Stellplätze vorgeschrieben. Ich finde dein Block immer super, lese ihn sehr gerne.
Lg Franzi
Danke, Franzi. Ich kannte nur die alte Verordnung und wusste nicht, dass wir seit heuer eine neue haben: https://www.schondorf-ammersee.de/fileadmin/download_schondorf/Ortsrecht/Satzungen/Garagen-_und_Stellplatzsatzung.pdf