Am zweiten Märzwochenende gab es auf dem Ammersee einen großen Einsatz der Wasserwacht, der sich als falscher Alarm herausstellte. Der gesuchte SUP-Paddler war gar nicht in Gefahr. Jetzt wird die Frage diskutiert, wer bei einem solchen Falschalarm bezahlen muss. Ich habe darüber mit der Schondorfer Wasserwacht gesprochen.
Rettungsaktion für SUP-Paddler
Wer vorletzten Sonntag am Ammersee unterwegs war, hat es sicher bemerkt: Die Wasserwachten aus Schondorf, Buch und Utting waren im Sucheinsatz, und über dem See kreiste sogar ein Rettungshubschrauber. Auslöser dafür war der Notruf einer Spaziergängerin. Sie hatte auf dem See einen SUP-Paddler bemerkt, der in Schwierigkeiten zu sein schien.

Sie setzte einen Notruf an die Nummer 112 ab, was dann die Suchaktion startete. Zum Glück stellte sich am Ende heraus, dass der Wassersportler gar nicht in Gefahr war (https://www.merkur.de/lokales/landsberg-kreisbote/ammersee-grosseinsatz-standup-paddler-notlage-wasserwacht-rettung-hubschrauber-hilfe-schondorf-93617868.html).
Wie es zu dem Missverständnis kam, weiß ich nicht. Jetzt gibt es anscheinend Gerüchte, dass die Anruferin die Kosten des Falschalarms bezahlen müsse. Ich konnte mir das zwar nicht vorstellen, habe aber zur Sicherheit mit der Wasserwacht darüber gesprochen.
Muss man bei Falschalarm bezahlen?
Franziska Königl, 1. Vorsitzende der Schondorfer Wasserwacht, ist in diesem Punkt klipp und klar: „Es ist völliger Unsinn, dass man bei einem Falschalarm bezahlen muss.“ Von solchen Gerüchten solle sich bitte niemand abhalten lassen, mögliche Gefahrensituationen sofort über den Notruf 112 zu melden.
Im Gegenteil. Sie wünscht sich, dass die Leute achtsam auf ihre Mitmenschen schauen und bei möglichen Notfällen schnell reagieren. Königl: „Wir fahren lieber zehnmal umsonst auf den See, als einmal zu spät zu kommen.“

Bei der Gelegenheit hat sie mir auch erklärt, warum bei der Aktion so viele Einsatzkräfte auf dem Ammersee waren. Der Notruf über die 112 geht erst einmal an die zentrale Einsatzleitstelle. Die entscheidet dann je nach Gefahrenlage, wer aller alarmiert werden muss.
Im konkreten Fall wurden nicht nur die Wasserwachten in der betreffenden Region losgeschickt, sondern zur Sicherheit auch die Taucheinheit aus Dießen. Der Hubschrauber wurde eingesetzt, weil er mit einer Wärmebildkamera ausgerüstet ist. Ein im Wasser treibender Körper lässt sich damit aus der Luft viel schneller entdecken, als von einem Boot aus.
Besser rechtzeitig alarmieren
Wie gesagt hat sich glücklicherweise herausgestellt, dass gar kein Notfall vorlag. In einer Gefahrensituation hätte der schnelle Einsatz aber lebensrettend sein können. Deshalb der Aufruf der Wasserwacht, die Augen offenzuhalten und kritische Situationen sofort zu melden.

Niemand muss Angst haben, zur Kasse gebeten zu werden, wenn sich das Ganze als Irrtum herausstellt. Dazu hat schon 2011 das Landgericht Berlin ein grundsätzliches Urteil gefällt (https://urteile.news/LG-Berlin_49-S-10610_LG-Berlin-Mieterin-haftet-nach-Fehlalarm-nicht-fuer-Feuerwehr-Schaeden-an-Wohnungstuer-der-Nachbarin~N11375?utm_source=kostenlose-urteile.de).
Noch besser ist es natürlich, wenn solche vermeintlichen Gefahrensituationen erst gar nicht entstehen. Dazu kann es nicht schaden, sich beispielsweise an ein paar Sicherheitstipps für das SUP zu halten.