SUV oder SUP?

Garagen werden gerne zweckentfremdet. Sie dienen oft als Lagerraum für SUP-Bretter, Mountainbikes, Wintersportausrüstung oder Tante Hildas alte Kommode, die aus sentimentalen Gründen noch nicht auf dem Sperrmüll gelandet ist. Mangels Platz parkt das Auto dann auf der Straße. Gegen dieses Unwesen wollte im Gemeinderat die Fraktion der FWS Freien Wählergemeinschaft Schondorf vorgehen. Sie forderte eine Garagenverordnung-Kontrolle im Ort.

Rumpelkammer statt Stellplatz

Garagenverordnung Kontrolle soll Zweckentfremdung zeigen

Einerseits ist es so, dass es in Schondorf eine Stellplatzsatzung gibt. Bei Neubauten muss eine bestimmte Anzahl von Garagen und Stellplätzen nachgewiesen werden (siehe auch: Mehr Platz für Autos). Für Verstöße sieht die Satzung Strafen von bis zu DM 100.000 vor (Man sieht an den DM, dass es die Stellplatzsatzung schon länger gibt): https://www.schondorf.de/fileadmin/__DOKUMENTE_Schondorf/Satzungen/Satzung_ueber_den_Nachweis_die_Herstellung_und_Abloesung_von_Stellplaetzen.pdf

Andererseits gibt es aber niemand der kontrolliert, ob die eingezeichneten Abstellflächen auch tatsächlich errichtet wurden, geschweige denn, wie sie eigentlich genutzt werden. Dabei ist es kein großes Geheimnis, dass viele Garagen hauptsächlich als Abstellkammer dienen. Das Auto hat dann keinen Platz mehr und wird auf der Straße geparkt.

Das verschärft die Parkplatzsituation in Schondorf, und macht Müllfahrzeugen und Straßenreinigung das Leben schwer. Im schlimmsten Fall haben sogar Krankenwagen oder Feuerwehr Probleme mit dem Durchkommen.

Garagenverordnung Kontrolle

Um hier einzuschreiten, forderte die FWS eine Garagenverordnung Kontrolle durch eine Ergänzung der Stellplatzsatzung. Erstens sollten danach Garagen und Stellplätze nach dem Bau an die Gemeinde gemeldet, und von dieser auch überprüft werden. Zweitens sollte die Verwaltung die zweckgemäße Verwendung aktiv kontrollieren und bei Verstößen Geldbußen verhängen.

Die Gemeinde hat den Antrag ohne allzu lange Diskussion abgeschmettert. Der Grund: Die Gemeinde ist hier gar nicht zuständig und auch nicht zur Kontrolle befugt. Zuständig ist nämlich die Bauaufsicht beim Bauamt des Landkreises. Dort hat man aber kein Personal, um die Kommunen im Landkreis abzuklappern und die Garagen zu inspizieren. Eine regelmäßige Garagenverordnung Kontrolle wird es also auch in Zukunft nicht geben.

Braucht Schondorf eine Garagenverordnung Kontrolle
Was steckt hinter diesem Tor?

Einerseits wird also beim Bauantrag penibel darauf geachtet, dass in den Plänen genug Stellplätze eingezeichnet sind. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass das Landsberger Bauamt da recht genau ist. Ist aber erst einmal alles abgestempelt und zu den Akten gelegt, kümmert sich niemand darum, ob Pläne und Wirklichkeit zusammenpassen. Ist so etwas nun typisch deutsch, oder ist das ein Merkmal aller großen Bürokratien?

SUP nur mit SUV

Bei der Beschäftigung mit dem Thema bin ich auf einen absurden Aspekt gestoßen, der mir vorher gar nicht klar war. In einer Garage dürfen ausschließlich Kraftfahrzeuge und Zubehör wie Reifen oder Werkzeug untergestellt werden. Das gilt selbst dann, wenn man gar kein Auto hat.

Wir haben diese Situation in unserem Haus. Wir besitzen einfach nicht genug Autos, um alle Garagen zu füllen, die uns die Stellplatzsatzung vorschreibt. Trotzdem dürfte ich dort eigentlich nicht mein SUP Board abstellen, der Raum müsste leer bleiben. Eine legale Lösung wäre nur, ein extra Auto anzuschaffen und das SUP Brett auf dem Dach zu befestigen. So dürfte es dann in die Garage.

5 Gedanken zu „SUV oder SUP?“

  1. Das würde ich doch glatt unterschreiben, „daß ohne ausreichende Kontrolle manche gesetzliche Regelung nur ein zahnloses Instrument ist.“ Hier liegt für mich auch der Schlüssel zur Lösung, nämlich in konsequenter Kontrolle und Ahndung. Solange man für das dauerhafte Zuparken der Straße höchstens einmal im Jahr ein Knöllchen riskiert, gibt es wenig Ansporn, die eigene Garage aufzuräumen.

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  2. Es ist wirklich bedauerlich, daß der Antrag der Freien Wähler in Schondorf an der mangelnden Zuständigkeit der Gemeinde gescheitert ist; denn das Problem ist evident. Wer’s nicht glaubt, der unternehme einmal einen Spaziergang durch die Straßen des Siedlungsgebietes hinter der Sankt-Anna-Kirche (Steinwiesenweg, Gartenäcker et. al.). Wie hier im Einsatzfall z. B. die Feuerwehr mit ihren großen Fahrzeugen anrücken soll, ist mir ein Rätsel. Auf Bürgersteige oder eine entsprechend großzügige Dimensionierung der Straßen hat man bei der Ausweisung des Baugebietes seinerzeit verzichtet – jetzt drängen sich die Autos im Straßenraum. Manche Haushalte im genannten Wohngebiet nennen mehrere Autos ihr eigen, von Motorrädern und Fahrrädern ganz zu schweigen. Letztere machen sich in proppenvollen Garagen mit Gartengeräten und Kinderfahrzeugen den Platz streitig. Der verbindlichen Stellplatzsatzung wurde hier und da nur bei der Erstkontrolle Genüge getan. Im Einzelfall wurde der zweite Stellplatz danach stillschweigend mittels Gartenzaun eingehegt. Ob das nun „typisch deutsch“ ist, weiß ich nicht. Die Erfahrung lehrt jedoch, daß ohne ausreichende Kontrolle manche gesetzliche Regelung nur ein zahnloses Instrument ist.

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