Verkehrsschilder für Radwege

Mit dem Auto ist es ganz einfach: Auf einer Straße darf man fahren, außer es steht dort ein Fahrverbotsschild. Dagegen sind Verkehrsschilder für Radwege ungleich komplizierter. Wer das alles ohnehin aus dem Effeff beherrscht, kann an dieser Stelle zum Lesen aufhören. Für alle anderen versuche ich einen kleinen Überblick zu geben.

Verkehrszeichen 237

Das Lieblingsschild der Radfahrer: Ein blauer Kreis mit weißem Rand und dem Piktogramm eines Fahrrades. In der Amtssprache ist das das Verkehrsschild Nummer 237 und bezeichnet einen Radweg. Ein Weg, auf dem nur Fahrräder fahren dürfen. Besser gesagt, fahren müssen.

Wenn ein Radweg vorhanden ist, darf man nämlich nicht auf der parallel verlaufenden Straße fahren. Tut man es trotzdem, dann droht ein Bußgeld. Dieses Bußgeld droht auch, wenn man den Radweg in der falschen Richtung befährt. Das darf man nur, wenn der Radweg durch ein Zusatzschild für beide Richtungen freigegeben ist.

Kombinierter Fuß- und Radweg

Die oben aufgezählten Vorschriften gelten auch für gemeinsame Fuß- und Radwege. Von denen gibt es zwei Sorten. Da sind zum einen die durch einen senkrechten Strich geteilten Verkehrsschilder, die in der einen Hälfte Fußgänger und in der anderen ein Fahrrad zeigen. Der Weg ist dann mit einer durchgehenden weißen Linie geteilt. Die eine Seite ist für Fußgänger, die andere für Radfahrer reserviert.

Verkehrsschild für Fuß- und Radweg
Gemeinsamer Fuß- und Radweg

Zum anderen gibt es die Schilder, auf denen oben die Fußgänger und unten die Radfahrer abgebildet sind. Die müssen sich dann den vorhandenen Platz teilen, und möglichst aufeinander Rücksicht nehmen.

Radelnde auf Gehwegen

Verkehrsschilder für Radwege
Was bedeuten diese Verkehrsschilder?

Das ist auch so bei Gehwegen mit dem Zusatzschild Radfahrer frei. Allerdings gibt es zwei wichtige Unterschiede zu den kombinierten Fuß/Radwegen. Erstens besteht hier keine Benutzungspflicht. Man kann auf dem Gehweg fahren oder aber auch auf der Straße bleiben. Zweitens dürfen Radler auf diesen Gehwegen maximal mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein.

Nur Schrittgeschwindigkeit (was immer das sein mag)

Allerdings ist Schrittgeschwindigkeit ein dehnbarer Begriff, wie der Verkehrs-Blogger Markus Herbst recherchiert hat (https://www.stvo2go.de/). Das Oberlandesgericht München definiert in einem Urteil Schrittgeschwindigkeit mit 5 bis 7 km/h (https://openjur.de/u/385026.html). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist dagegen deutlich flotter unterwegs. Es sieht das Gebot, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, „auch bei einem zwischen 10 und deutlich weniger als 20 km/h liegenden Tempo als eingehalten“ (https://openjur.de/u/491818.html).

In jedem Fall haben Fußgänger auf den Gehwegen Vorfahrt. Man darf sie als Radler nicht behindern oder gefährden, und muss im Zweifelsfall sogar anhalten.

Ein komplexes Thema

Verkehrsschild Fußgängerzone frei für Radfahrer
In dieser Fußgängerzone dürfen auch Radfahrer fahren

Ohne Zusatzschild „Radfahrer frei“ darf man sein Rad auf einem Gehweg nur schieben. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Kinder bis zehn Jahre dürfen noch auf dem Fußweg radeln, und eine Aufsichtsperson darf das Kind radelnd begleiten. Das ist noch relativ neu. Bis vor gut fünf Jahren mussten radelnde Eltern ihren Nachwuchs noch von der Straße her im Auge behalten. Erst 2016 wurden hier die Gesetze an die Lebensrealität angepasst.

Man sieht, dass das ganze Thema der Verkehrsschilder für Radwege etwas unübersichtlich ist. Ich bin mir deshalb ziemlich sicher, dass ich bei dieser Aufstellung noch einige Details übersehen habe. Meldet euch gerne, wenn ihr weitere Informationen dazu habt. Ich werde den Blogbeitrag dann entsprechend aktualisieren.

2 Gedanken zu „Verkehrsschilder für Radwege“

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