Richtigstellung zum Sanierungsvermerk

Man sollte nicht alles glauben, was man im Internet liest. Wie ich gerade gemerkt habe, gilt das leider auch für das Schondorf Blog. In einem meiner letzten Beiträge (… oder für immer schweigen) war es so dargestellt, als würde ein Sanierungsvermerk in Schondorf zur Anwendung kommen. Mit einem solchen Eintrag im Grundbuch hätten dann alle Grundstückgeschäfte im betroffenen Bereich der Zustimmung der Gemeinde bedurft.

Das stimmt aber nicht. Die Gemeinde verzichtet auf diesen Vermerk, und dadurch gibt es für die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet auch keine Einschränkungen.

Mea culpa

Ich entschuldige mich bei allen, denen ich durch meine falsche Darstellung Bluthochdruck und Herzrasen verursacht habe. Der Fehler ist mir passiert, weil ich nicht sorgfältig gelesen habe. In dem Beitrag von letzter Woche ging es um die Auslegung zum Sanierungsgebiet und die Frist für etwaige Einwände oder Anregungen. Dazu gab es damals zwei Dokumente, die im Bauamt ausliegen und auch im Internet heruntergeladen werden können.

Auslegung zum Sanierungsgebiet in Schondorf am Ammersee
Plan des Sanierungsgebietes in Schondorf

Da ist zum einen die Bekanntmachung der Auslegung, in der natürlich nichts von einem Sanierungsvermerk in Schondorf steht: https://www.schondorf-ammersee.de/fileadmin/download_schondorf/Bauleitplanung/Sanierungsgebiet/gescannte_Bekanntmachung_zur_o__ffentlichen_Auslegung_zum_Sanierungsgebiet_Schondorf.pdf

Zum anderen ist da das ausführliche Dokument zu den Ergebnissen der Voruntersuchung: https://www.schondorf-ammersee.de/fileadmin/download_schondorf/Bauleitplanung/Sanierungsgebiet/240715_SCHONDORF_Bericht_VU_TOEB_Beteiligung___Auslegung.pdf

Hier findet sich eine Beschreibung der Ist-Situation, eine Analyse der Stärken und Schwächen von Schondorf, und eine Liste von vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Kosten. Den Teil hatte ich gelesen, bevor ich meinen Beitrag schrieb.

Kein Sanierungsvermerk in Schondorf

Den anschließenden Anhang Sanierungssatzung habe ich erst am nächsten Tag gelesen. Das war ein Fehler, denn dort steht: „Die Genehmigungspflicht für Rechtsvorgänge und Grundstücksgeschäfte nach § 144 Abs. 2 soll daher nicht zur Anwendung kommen. Demnach erfolgt kein Eintrag eines Sanierungsvermerks in das Grundbuch.“

Ich habe das zwar in meinem Beitrag nachträglich korrigiert, aber per Email war er da schon verschickt, die Falschinformation also bereits in der Welt. Dafür wurden mir in der letzten Ratssitzung – indirekt – die Leviten gelesen.

Mildernde Umstände

Wie im Gerichtssaal folgt nun auf das Schuldeingeständnis des Angeklagten das Plädoyer für mildernde Umstände. Es stimmt, ich war schlampig und habe den Hinweis übersehen, dass der Sanierungsvermerk in Schondorf nicht zur Anwendung kommt.

Das ist aber auch leicht zu übersehen, weil der entsprechende Passus recht unauffällig auf Seite 71 eines 72-seitigen Dokuments steht. Eine solche Festlegung, die vielen Schondorfern wirklich auf den Nägeln brennt, hätte man durchaus an prominenterer Stelle hervorheben können. Das hätte vielleicht nicht nur bei mir ein Missverständnis verhindert.

Hinweis auf der Website, dass der Sanierungsvermerk in Schondorf nicht zur Anwendung kommt
Hinweis im Dokument zum Sanierungsvermerk

Fairerweise muss ich sagen, dass das inzwischen besser gelöst ist. Auf der Website der Gemeinde gibt es mittlerweile ein FAQ, in dem die wichtigsten Fragen in klaren Worten beantwortet werden: https://www.schondorf-ammersee.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/sanierungsgebiet

Darüber hinaus wird es eine zweite Bürgerveranstaltung geben, bei der jeder seine Fragen zu dem Thema stellen kann. Geplant ist diese öffentliche Diskussion wohl für den 26. September. Wenn der Termin endgültig feststeht, wird er über Aushänge und auf der Website der Gemeinde bekanntgegeben.

Aktualisierung 17. 9.: Die zweite Bürgerversammlung ist für den 26.September 2024 um 19:00 Uhr in der Aula der Grundschule bestätigt.

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